CBD Rechtslage Heilmittelwerbegesetz

Ein Blick auf das Heilmittelwerbegesetz und auch die Rechtslage beim CBD, über das troz vielseitiger Wirkung nicht alles behauptet werden darf (Bild von Gerd Altmann auf Pixabay).

Die Wirkung von Cannabidiol kann hilfreich sein bei Therapien und zum allgemeinen Wohlbefinden. Zu diesen Aspekten gibt’s eine Menge Studien, aber bis nach Deutschland dringt moderne Wissenschaft von der Hanfpflanze nur selten vor und so ist Reklame für CBD-Öl und ähnliche Produkte mit Verweis auf hilfreiche Effekte verboten. Die Rechtslage beim CBD bestimmt an dieser Stelle das Heilmittelwerbegesetz und raten Rechtsanwälte bei der Bewerbung von Hanf zur Zurückhaltung. Ein Fachgeschäft online und die dort verfügbaren Cannabinoide sollten umsichtig und besser kreativ der Kundschaft vorgestellt werden als mit Heilsversprechen, denn selbst wenn wie erwähnt eine Menge Untersuchungen diese Wirkungen von Cannabidiol mindestens bestätigten darf das hierzulande dank einer rückwärtsgewandten Gesundheitspolitik vorerst noch nicht in die entsprechende Debatte mit einfließen zur Anwendung der Hanfprodukte.

Positive Kundenbewertungen zum CBD gefallen dem Gesetzgeber nicht

Nun wird bei Amazon und Co eine ganze Armada tätig meistens von Chinesen, die ganze Geschäftsmodelle gezielt durch die Kommentarfunktion erst angreifen und dann übernehmen durch die üblicherweise offerierte, billigere Option – aber unser Staat lässt diese Mafiosi natürlich gewähren und konzentriert sich lieber auf CBD Hanf und die beliebten Produkte mit einer therapeutischen Wirksamkeit.

Auch ein Disclaimer, der überdeutliche Konjunktiv a la „möglicherweise hilfreich bei…“ und die Bewertungen durch Kunden schützen nicht vor staatlicher Willkür! Natürlich gilt das nicht für Informationsportale, aber wer erfolgreich CBD-Öl und Hanfpräprate verkaufen will hält sich am besten an diese Regeln, denn bekanntlich agieren Politik und Regierung in diesen Tagen gegen jeden Widerstand mit ziemlicher Rücksichtslosigkeit.

Soziale Medien werden durch Behörden beim CBD gleichfalls überwacht!

Schon ein bisschen grotesk was sich der deutsche Staat beim Thema Cannabinoide erlaubt, schließlich gibt’s viele moderne Staaten, die regulieren und legalisieren auf der Basis belastbarer Fakten. Bei uns hingegen führt das System Merkel nur zu absurden Blockaden in einem Bereich, der entsprechend gefördert gesundheitlich und wirtschaftlich eine Menge Vorteile hätte für das Land. Firmen müssen so auch aufpassen, ob sie Influencern Geld zahlen für die Werbung der CBD Produkte – der Staat möchte das nicht und schickt gelegentlich die willfährigen Juristen los zur Zerstörung der jungen, hoffnungsvollen Cannabidiol Branche.

Das genannte Heilmittelwerbegesetz möchte angeblich dem Verbraucherschutz dienen, beschützt aber wie bei uns üblich vor allem die mit der Politik eng verbandelten Bierbrauer und Pharmakonzerne. Das Argument etwa, CBD sei unwirksam und dürfe daher nach dem Gesetz nicht beworben werden, wird täglich durch neue Studien widerlegt, doch diese möchten deutsche Behörden nicht wahrnehmen, verschließen wie so oft unter Merkel alle Augen und Hühneraugen vor der Realität zugunsten eigener Scheinwelten.

CBD Produkte sollten daher vermeiden, als Präsentationsarzneimittel wahrgenommen zu werden – Anwälte können dazu beraten. Eine Prüfung als Funktionsarzneimittel ist möglich und leichter zu regeln, gerade mit Blick auf eine niedrige Dosierung wie wir das bei den Hanfölen kennen. Konkrete Heilung versprechen ist zu vermeiden und es ist ratsam, auf Studien zu verweisen, die gerade laufen, auf Fragen etwa rund um eine Selbstoptimierung und hier können Werbeberater bei einem Lifestyle Produkt sicher gute Strategien, legale entwickeln bei maximaler Präsenz für die Kundschaft.