CBD-Shops Staatsanwaltschaft Anklage

In Bayern erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen CBD-Shops, zertritt Bürgerrechte und Gewerbefreiheit zugunsten von Anti-Hanf Willkür (Bild von Dagobert1980 auf Pixabay).

Der folgende Bericht ist ein Musterbeispiel für den Umgang deutscher Behörden mit Patienten, innovativen Unternehmern und überhaupt allen Menschen, die dem staatlich verordneten Kult um den Alkohol nicht folgen möchten. CBD Produkte nämlich sind trotz aller Willkür von Seiten der Politik und Justiz ungemein beliebt, helfen den Leuten gegen Schmerzen, Entzündungen und Stress gerade auch angesichts der konfusen, planlosen Aktionen der Regierungen Merkel im Umgang mit dem Coronavirus. Konkret geht’s um Fälle aus Bayern, wo der Ministerpräsident von Masken für alle rund um die Uhr träumt und von persönlicher Kontrolle bis in den verehrten Herrgottswinkel hinein, sich jedoch mit brutaler Polizeigewalt regelmäßig gegen populäre Hanfgeschäfte engagiert. In Schweinfurt kam es im vergangenen Jahr zu Razzien und nun, nach sehr langer Zeit und vielen unbeantwortet gebliebenen Nachfragen zu den Fällen, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen CBD-Öl im Geschäft. Was ist das los, sind die CBD Produkte doch allesamt nicht psychoaktive und damit legal zu haben?

CBD-Tee im Fadenkreuz des Polizeistaats

Wer es noch nicht bekommen hat hinter dem Mund-Nasen Schutz: In diesen Tagen schaffen Merkel, Söder und andere Politiker einfach mal so unwidersprochen den Rechtsstaat ab, rufen zum Denunzieren auf, wollen die totale Überwachung wie in China einführen und bemühen dafür mit aller Anstrengung das Coronavirus als vorgebliche Begründung. Das klingt schlimm und ist es auch, doch Hanfpatienten und Verbraucher von CBD Produkten können von dieser Willkür schon seit Jahren ein Lied singen. Auch die aktuelle Zerstörung der deutschen Wirtschaft durch vom Steuergeld ausgehaltene Politiker ist in der Cannabidiol Branche nichts Neues, rückt die Polizei doch regelmäßig aus mit Kampfhund und Sturmgewehr zur Durchsuchung von ganz legalen CBD Geschäften.

In Schweinfurt ging es im letzten Jahr um CBD-Tee und um einen möglicherweise allzu hohen Gehalt vom berauschenden THC in diesen Vollspektrum Produkten. Das gesetzliche Limit liegt hier bei 0,2% Anteil und immer wieder wird den Hanf Unternehmern ein angeblicher Vorstoß vorgeworfen. Natürlich weiß jeder vernünftige Mensch, dass kein offizieller Laden in Deutschland mit THC Gras handelt, aber Politik und Behörden wollen das unbedarften Konsumenten genauso weismachen, wie die vielen anderen Schwindeleien von Flüchtlingskrise bis Euro Rettung. Die Hanfbranche und der Handel mit CBD-Öl sind in puncto Gängelei, ja sogar bezüglich staatlicher Willkür in 2020 eine Blaupause für vielleicht bald noch viel mehr Wirtschaftsbereiche, in die der Staat gedenkt hinein regieren zu müssen.

Warum zieht sich die Staatsanwaltschaft am CBD Gras hoch?

Der beschlagnahmte CBD Tee hatte dann, so die auftrumpfende Staatsanwaltschaft sage und schreibe 0,3% THC – also 0,1% mehr als erlaubt! Solche Abweichungen können bei ungenauen Tests vorkommen, sind aber absurd gering und lösen mit Sicherheit selbst beim Trinken einer ganzen Kanne Hanf-Tee keinen Rausch aus. Im besagten Fall untersuchte das Bayerische Landeskriminalamt die CBD Blüten und benötigte für die Feststellung viele Monate. Testen ist in Deutschland und Bayern eben nicht nur rund um Covid-19 durch politische Fehlplanung ein einziges Chaos – auch CBD Produkte können schlichtweg selbst von hochbezahlten Beamten nicht umgehend geprüft werden.

Das Klammern an Paragrafen: CBD Gras oder eben Blüten, die für einen Hanf-Tee verwendet werden, sind mit 0,2% THC Anteil legal, mit 0,3% jedoch streng verboten und obwohl diese Abweichung keinen Unterschied macht, kann die Staatsanwaltschaft von Schweinfurt nun selbstzufrieden auf den Paragraphen herumreiten. Beobachter erkennen die Absurdität solcher Verfahren, die allein der Diskriminierung ganzer Branchen dienen sollen, während beispielsweise Clanchefs unbehelligt ganze Stadtteile mit harten Drogen überschwemmen dürfen, ohne dass sich in den Amtsstuben auch nur ein Finger rührt. Weil das jeder Bürger weiß und seit Jahren erkennt, agieren Politik und Behörden wie aktuell beim Virus zu besichtigen immer brutaler, drohen mit härtesten Strafen und setzen beim Hanf und dem beliebten CBD-Öl voll auf Repression.

Innovative Unternehmen aus dem Land treiben

Ein Blick auf Statistiken zur Zu- und Abwanderung zeigt schnell, dass Deutschland seit einigen Jahren von besonders vielen kreativen Leuten verlassen wird, von hoffnungsfrohen Startups, die zwischen Behördenwillkür und Paragraphenkult schlicht keine Luft haben zum Atmen und Wirtschaften. Offenbar soll hier auch das boomende Geschäft rund um CBD Produkte zerstört werden, damit gerade in Bayern die Bierkonzerne keinen Cent Umsatz einbüßen, wenn andere, weit weniger schädliche Genussmittel auf den Markt drängen. Die Betreiber der legalen Hanf Shops dürfen sich in dieser Bundesrepublik wegen des unbeabsichtigten, beim Konsum nicht spürbaren Überschreitens der Grenzwerte von 0,1% deshalb auf folgende Anklagen freuen:

  • vorsätzlich-gewerbsmäßiges, unerlaubtes Handel treiben mit Betäubungsmitteln,
  • dem Verkauf von Betäubungsmitteln an Minderjährige,
  • Beleidigung,
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und
  • Waffenbesitz, was auf einen Elektroschocker zum Selbstschutz gegen Überfälle zurückeht.

Wohlgemerkt – ein offiziell, legales und beim Steuern eintreiben vom Staat sicher immer sofort bedachtes Geschäft wird auf diese Weise angegangen, während wenige Meter weiter in Schweinfurt wie in allen deutschen Städten überall durch unbehelligte Dealer Heroin und Crystal Meth verkauft werden. Das Amtsgericht Würzburg wird nun entscheiden und sich entweder als dann willfährige Justiz auf die Seite der Unrechtspolitik schlagen, die Promilleabweichungen beim THC im Hanf-Tee wie Schwerverbrechen behandelt – oder aber endlich Partei ergreifen für Unternehmer, Patienten und Verbraucher, seit Jahren an der CBD-Öl Politik des Nichtstun und der staatlichen Übergriffe massiv zu leiden haben.