CBD Produkte Nahrungsergänzungsmittel

Ein Gericht in Hamburg urteilt wenig kompetent und wie üblich zugunsten der Anti-Hanf Politik über CBD Produkte als Nahrungsergänzungsmittel (Bild von Bruno /Germany auf Pixabay).

Kürzlich hat sich das Verwaltungsgericht in Hamburg mit CBD-Öl beschäftigt und dabei wie üblich wenig Klarheit geschaffen zu einem wichtigen Eilantrag. Während nämlich der Europäische Gerichtshof Cannabidiol als nicht berauschend beurteilt und damit der Kommission in Brüssel mit ihren Behauptungen, der Hanf wäre an dieser Stelle psychoaktiv, den Wind aus den Segeln nahm, entscheiden Richter in Deutschland erwartungsgemäß pro Bundesregierung. Im aktuellen Fall klagte eine Unternehmerin auf Zulassung der hauseigenen CBD Produkte als Nahrungsergänzungsmittel. Dazu zählen ihrer Meinung auch Hanfsamenöle, die ein Extrakt aus den Pflanzen zugesetzt bekommen und die wir bequem als Vollspektrum Präparate im CBD Shop online kaufen können. Alles kein Problem und in modernen Staaten lange geregelt, doch ein Blick in bundesdeutsche Instanzen zeigt auch 2021 weiterhin Mauschelei und wenig Weitsicht beim Thema Cannabinoide.

Eilantrag zum CBD-Öl wird abgelehnt

Die betreffende Dame vertreibt nicht berauschendes Cannabidiol, doch wie so häufig agieren die Behörden willkürlich, kassieren Hanfprodukte einfach mal ein und zerstören viele Existenzen. Zwar ist das in der Pandemie-Politik mittlerweile völlig normal, aber einige Leute wehren sich und so wandte sich die Unternehmerin gegen das Verbot ihrer beliebten CBD Produkte. Unter dem Aktenzeichen 7 E 4846 / 20 lehnte das Gericht den Antrag jedoch überraschenderweise ab und bemühte dabei mal wieder in ziemlichen Verrenkungen das Argument vom „neuartigen Lebensmittel.“

Nach Ansicht der Richter ist CBD-Öl nämlich in diese Kategorie einzuordnen, welche sich die eingangs erwähnte Europäische Kommission ausgedacht hat in ihren bürokratischen Fantasien mit Gurkenkrümmung und Co. Klar lässt sich auf diese Weise praktisch alles über Nutzhanf Produkte behaupten und umgekehrt durch die Behörden – die Dame hätte eben sich bei der EU um eine Zulassung bemühen müssen! Was in der Praxis kaum funktioniert und endlos verzögert ist durch offensichtlich nicht fähige Beamte ist für das Gericht maßgeblich und das Urteil unterstützt erneut ein völlig unfaires wie nutzloses Verfahren.

Wurden Hanfprodukte vor 1997 nicht konsumiert?

Zu dieser Behauptung versteigt sich die Justiz noch zusätzlich. Ab diesem Jahr gibt’s nämlich die EU Zulassung rund um Novel Food und die Richter glauben offenbar, dass vor diesem Stichtag Hanf im Leben der Menschen keine Rolle spielte. Es wäre unerheblich, dass über Jahrtausende Teile der heute als CBD Nutzhanf wichtigen Gewächse verwendet wurden – wichtig wäre die derzeitige Zusammensetzung! Selten so gelacht, schließlich stecken in den für das Öl als Ausgangsbasis dienenden CBD Blüten nur Inhaltsstoffe aus dem Hanf und der wiederum wird überall auf der Welt seit der Neolitihischen Revolution verwendet als Rohstoff von Medizin bis Kleidung. Es müsse deshalb erst geklärt werden ob eventuell eine Gefährdung durch den Verzehr vorliegt! Maximales Hinhalten und Hinauszögern von Entscheidungen bei gleichzeitiger Gängelei der Unternehmen, das gibt’s wirklich nur in der Bundesrepublik und wir dürfen schon fragen, was denn genau die Cannabinoide, Terpene, Flavonoide im CBD-Öl von den gleichen Substanzen in der Pflanze unterscheidet.

Angebliche Risiken: Das ist sozusagen das Königsargument der Anti-Hanf Lobby in Politik, Justiz und Verwaltung und wir lesen ständig von angeblich zu hohen THC-Werten, die bei genauerem Hinsehen nur im Promillebereich vom Limit abweichen – entscheidend ist offenbar die vollständige Desinformation und Verängstigung der Bürger beim Thema Cannabinoide. Warum urteilt das Gericht nicht mal pro Hanfbranche und zwingt die Politik, endlich klare und belastbare Regulierungen aufzustellen? Wenn zum Abschluss im Urteil ernsthaft auf die Gesundheit der Verbraucher hingewiesen ist, zugleich aber ein weltweit extrem erfolgreiches, tausendfach untersuchtes Heilmittel aus der Natur als vielleicht und eventuell gefährlich deklassiert werden soll durch haltlose Beschreibungen, dann ist das fast schon Ironie – ob die Klägerin in diesem Fall die nächsthöhere Instanz beim Oberverwaltungsgericht Hamburg anrufen wird?