EU-Zulassung CBD Kosmetik

Endlich vereinfachen Behörden in Brüssel die EU-Zulassung für CBD Kosmetik und es gibt mehr Lizenzen für Schönheitspflege mit Cannabidiol (Bild von Deniz Anttila auf Pixabay).

Die Europäische Union ist dank der fachlichen Inkompetenz in Brüssel und Straßburg aktuell leider Schlusslicht auf vielen Gebieten weltweit und natürlich gilt das auch für nicht berauschende CBD Produkte. Während nämlich alle möglichen Länder die Wirkungen der Hanfpflanze nicht nur erforschen, sondern auch als Präparate wie CBD-Öl zulassen, behauptete beispielsweise die Kommission der Ursula von der Leyen völlig aus der Zeit gefallen, es handele sich um psychoaktive Substanzen! Man wollte das Geschäft mit Cannabidiol den Apotheken zuschanzen wie ja auch derzeit bei der Beschaffung von Impfstoffen kaum etwas klappt – wenigstens CBD Kosmetik wird nun einfacher eine EU-Zulassung bekommen. Gerade wurden hier nachweislich hilfreiche Effekte gelistet und die Hersteller beziehungsweise Anbieter von Hanf können das eigene Wellness Sortiment künftig viel leichter in Szene setzen.

Synthetisches Cannabidiol und CBD-Öl aus dem Hanf

Beides ist biochemisch betrachtet das gleiche und ruft die gleichen Wirkungen hervor, was nun endlich im offiziellen Katalog der Heilstoffe und Substanzen in der EU aufgelistet ist. Damit dürfen Kosmetikprodukte mit CBD sowohl synthetisch aufbereitete Cannabinoide enthalten wie auch die direkt aus dem Pflanzenmaterial gewonnenen Inhaltsstoffe ohne Rauschfaktor. Eine bis dato ziemlich absurde bürokratische Hürde wird beseitigt und in den Presseberichten zeigt sich deutlich, dass man bei der EU nur auf Druck vom Europäischen Gerichtshof tätig wird und eigentlich am liebsten alles beim alten belassen hätte.

Die Änderungen respektive Verbesserungen nahm die sogenannte Generaldirektion für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und kleinere Firmen vor und sorgt auf diese Weise für den Anschluss der Europäischen Wirtschaft an die boomende Entwicklung im Bereich Vollspektrum Hanf.

Zuvor war eben nur im Labor gewonnenes Cannabidiol gestattet weil in der EU immer die Pharmaindustrie mit ihrer chemischen Keule bevorzugt wird und es bis heute keinerlei Ideen für den Aufbau eines innovativen Hanf Business gibt. Auf diese Behörden ist für Unternehmer zwecklos, aber wenigstens lässt sich nun direkt mit Effekten werben, die rund um CBD Kosmetik Produkte schon länger untersucht und als wirksam nachgewiesen sind.

Welche hilfreichen Wirkungen von CBD dürfen beworben werden?

Schon ist die Branche happy und viele Firmeninhaber erwarten den Durchbruch. Global werden Milliardenumsätze mit Pflanzenkosmetik eingefahren und weil Hanf beziehungsweise Cannabinoide aus verständlichen Gründen so gut wirken, steigen immer mehr Leute in die noch recht frische Entwicklung mit ein. Verbraucher sind überzeugt und probieren gerne mehr aus, das zeigen Berichte über Umsätze und Erfahrungsberichte. CBD Kosmetik ist eben kein bloßer Hype, sondern bietet ein passgenaues Andocken der Wirkstoffe an ein körpereigenes System und dadurch sind folgende, wohltuende Effekte möglich:

  • Reduzieren einer überschüssigen Talgproduktion, was bekanntlich zu unschönem Glänzen und Verfetten vor allem der Gesichtshaut führt,
  • antioxidantisch und damit hilfreich beim Ausschalten von Gift- und Schadstoffen,
  • Hautpflege und
  • Hautschutz.

Was recht allgemein klingt, darf nun weiter gefasst beworben werden – diese Wirkungen von der CBD Salbe oder einem äußerlich aufzutragenden Vollspektrum Hanföl sind wissenschaftlich gut erforscht. Ein Problem sind ja manchmal allzu großspurig vorgetragene Versprechen über Cannabinoide und Verbraucher wie Unternehmer wünschen sich von der Europäischen Kommission schon länger endlich eine genau solche, belastbare Regulierung wie jetzt bei der CBD Kosmetik.

Klare Vorschriften für Hanfprodukte: Blüten mit CBD, das Liquid zum Verdampfen oder eben das klassische CBD-Öl zum Einträufeln – Cannabidiol braucht als extrem populäre Substanz Regeln durch die Behörden, damit Verbraucher sich frei, aber informiert und sicher für entsprechende Präparate entscheiden können. Die Scheuklappen muss die EU endlich ablegen und beim Hanf mehr für die Bürger tun, schließlich ist der Ruf der wenig nützlichen Bürokraten vor Ort nicht gut und es braucht dringend mehr pragmatischen Realismus in Brüssel. Ob die vereinfachte EU-Zulassung für Kosmetik mit CBD hier ein erster Hinweis ist auf eine künftig mehr an den Menschen und ihren Bedürfnissen orientierten Wirtschafts- und Gesundheitspolitik in Europa?