Das ist die Topmeldung des Monats, schließlich geht’s beim Cannabidiol als Medizin und Beautyprodukt nicht nur um Wirtschaft, Arbeitsplätze und Bürgerrechte – am wichtigsten ist das äußerst positive, brandaktuelle Urteil aus Luxemburg für die Millionen überzeugten Verbraucher. Nach Ansicht beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg als dem EuGH ist CBD-Öl nämlich legal und darf auch nicht als berauschend eingestuft werden, wie seit Monaten immer wieder durch diverse Politiker kolportiert! Jegliche Form und Aufbereitung des beliebten Wirkstoffs aus der Hanfpflanze ist damit offiziell erlaubt und das bedeutet für die großen Player in der Branche wie auch für den kleinen, aber feinen CBD Shop im Internet exzellente Chancen. Bisher nämlich musste die vielversprechende Marihuana Ökonomie im Halbdunkel wirtschaften. Namentlich die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen verbreitet stur und steif am laufenden Band haarsträubende Fake News über CBD. Am liebsten würde man den Wirkstoff als verschreibungspflichtiges Medikament einstufen und dadurch jeglichen Umsatz allein den üblichen Verdächtigten zukommen lassen. Apotheken und Pharmakonzerne rieben sich schon eine Weile gierig die Hände, aber zum Glück gibt es wenigstens bei der Justiz klare Köpfe, die nach Maß und Wissen entscheiden und nicht nach der Krümmung der Gurken, so dass das frische Urteil richtig Schwung bringen kann in den Markt für innovative CBD Produkte.
CBD Liquid zum Verdampfen und ein Kläger aus Frankreich
In Rauch aufgelöst jedenfalls hat sich das Bemühen französischer Richter und Behörden, einen Hersteller der gerne bei akuten Problemen wie einer Panikattacke oder Schmerzen verwendeten CBD Liquids zu stoppen – die Fünfte Republik erlaubt nur Hanf Derivate mit Cannabidiol, die nicht aus der gesamten Pflanze gewonnen sind! Absurd wie das Haus der Verrückten bei Asterix, aber kein Grund für das betroffene Unternehmen sich geschlagen zu geben. Über solchen Ansichten steht nämlich das Europäische Recht auf freien Handel zwischen den Mitgliedsstaaten und die Cannabinoide für den Vaporizer kamen in besagtem Fall aus der Tschechischen Republik. Ein cooles Schlupfloch also, das sich Hanf Unternehmen unbedingt merken sollten, vor allem aber auch dessen Begründung.
„CBD ist keine Droge“ lautet das Urteil der EuGH Richter: Und zwar wörtlich und klar gesagt, nachdem die Damen und Herren in den roten Roben die Herstellung von CBD-Öl aus der gesamten Hanfpflanze mit den Blüten und eben nicht nur aus Samen oder Blättern beschrieben hatten in ihrem Urteilsspruch! Der Entscheid scheint sich regelrecht zu amüsieren über den Stumpfsinn bei der Europäischen Kommission, wenn zu deren Behauptung über CBD als berauschender Substanz auf eine wohl „literarische Interpretation“ einer UN-Vereinbarung von 1961 verwiesen wird. Außerdem habe die Politik damals ausgehandelt, die Cannabinoide rechtlich stets nach aktuellem Stand der Forschung einzustufen, was in puncto psychoaktiver Wirkung beim Cannabidiol nun wirklich durch tausende Studien und Millionen Erfahrungsberichte ausreichend geklärt ist. Selbst Vollspektrum Hanföl mit dem offiziellen Grenzwert beim THC von 0,2% müsste der Verbraucher schon kistenweise innerhalb kürzester Zeit austrinken um einen wie durch Ursula von der Leyens Behörde in Brüssel herausposaunten Marihuana Rausch zu verspüren und so entlarvt die Urteilsbegründung ganz nebenbei eine enorme Inkompetenz am Werk.
Die Gesetzeslage zum CBD-Öl muss wissenschaftlich belegt sein
Offenbar gibt’s in der EU auch verantwortliche Personen, die wissenschaftliche Entwicklungen und Chancen rund um CBD Produkte verstehen. Leider sitzen die beim Gericht und entscheiden immer erst, wenn sich die Bürger im Kampf um das Recht gegen eine völlig ideologisierte Drogenpolitik wehren, aber immerhin. Von den Juristen wird fairerweise gegenüber dem unterlegenen Beklagten Frankreich eingeräumt, rein rechtlich könne die Bürokratie natürlich immer erklären, ein strenges Verbot von CBD Liquids wäre von besonderem öffentlichen Interesse – Länder wie Saudi-Arabien belehren ihre Bürger ja auch ganz direkt per Gesetz über unliebsame Freizeitaktivitäten und lassen Hanfkonsumenten schon mal köpfen, wenn das der König so festlegt.
Allerdings wären weiterhin bockig vorgetragene Beschränkungen in Europa beim Hanf mit dem Verweis auf eine Gefährdung der Öffentlichkeit durch CBD immer abhängig von einer Beurteilung durch echte Fachleute, so die Richter abschließend trocken und eindeutig. Ohne wie leider allzu häufig ungeniert zu lügen, dürfte es damit künftig der EU-Kommission sehr schwerfallen, ihren Mumpitz über Cannabidiol aufrechtzuerhalten.
Dienliche Forscher zu rekrutieren, die Panik schüren und Abstandsregeln für immer fordern, ist zwar gerade schwer in Mode, aber auch die Bürger der EU sind keineswegs bekloppt und lassen sich mit Sicherheit nicht auf Dauer für dumm verkaufen. Vielleicht setzen einige Staaten jetzt gerade nach dem Urteil auf die Produktion vom nun ganz offiziell nicht berauschenden CBD-Öl oder auf den Anbau von Hanf und auf die Gewinnung der CBD Blüten? Unternehmen aus anderen Ländern Europas könnten nach diesem Richterspruch fleißig importieren und stellen dadurch den genau jenen wirtschaftlich so vorteilhaften, übrigens durch Politiker auch immer gepriesenen Kreislauf her, der ganz ohne nervige Zollschranken oder bürokratische Einschränkungen für Marihuana Produkte den Bürgern Europas Wohlstand bringt. Alle Beteiligten könnten sich jedenfalls auf das Urteil berufen und das legt als höchste Rechtsinstanz die wissenschaftliche Begründbarkeit für jede gesetzliche Einstufung von Cannabidiol vor. Damit ist Schluss mit den Fake News aus Brüssel. Ein guter Tag also für alle Patienten, Verbraucher und Hersteller, die auf CBD Produkte mit deren wohltuenden, körperlich aktivierenden Wirkung nicht verzichten wollen – und die bisher von einer ideologisch verblendeten Politik bewusst im Unklaren gelassen wurden.
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