Für den Verkauf von Cannabidiol Produkten stellen die Produzenten in der EU bekanntlich einen Novel Food Antrag und dabei spielt die Art der Gewinnung der hochwirksamen Inhaltsstoffe aus dem Hanf eine wichtige Rolle. Unterschieden wird zwischen extrahiertem CBD-Öl und in puncto Herstellung und Rechtslage vollständig legalen Präparaten, die aus Methoden wie der Kaltpressung stammen. Gegen diese zweifellos absurde Trennung, die mal wieder den üblichen bürokratischen Gelüsten in Brüssel dient und weniger den Verbrauchern, klagte jüngst ein Unternehmen. Wie zu erwarten scheiterte der Antrag auf Gleichbehandlung der Verarbeitungsprozesse rund um Cannabinoide und wir haben die entscheidenden Aspekte hier mal im Überblick aufgelistet.
CBD Extrakte aus Samen und Hanfpflanze
Letztes Jahr bemühten sich bundesdeutsche Behörden einmal selbst um Klärung und prüften CBD Produkte, die per CO2 Extraktion gewonnen werden. Dabei kam sowohl eine gesundheitliche Unbedenklichkeit heraus wie die garantierte Vermeidung von psychoaktiven Wirkungen, was zwar jeder schon vorher wusste, dem Amtsschimmel aber schwarz auf weiß vorliegen muss zum Verständnis.
Bemängelt wurde jedoch der Umstand, dass die Extrakte mit Cannabidiol neuartige Lebensmittel nach EU-Recht darstellen, im Gegensatz zur klassischen Gewinnung der Inhalte durch Pressung der Blätter und Samen. Eine Herstellung explizit aus den beliebten CBD Blüten sei neu und die Behörden meinten, vor 1997 habe noch nie irgendwo jemand auf der Welt durch die Pressung von Gras ein konsumierbares Hanfprodukt erhalten.
Natürlich ist das grotesk und weltfremd, aber Gängelei ist beim Hanf in Deutschland Pflicht und entsprechend kritisiert wurde die Verfügbarkeit solcher Angebote. Vollspektrum Extrakte halten Behörden demnach genauso für falsch wie Isolate und man beruft sich dabei auf die Techniken zur Herstellung. Absurderweise wird eingeräumt, dass Verfahren wie die CO2 Extraktion schon seit Jahrzehnten existieren – jedoch erst heute Verwendung finden beim Cannabidiol!
Behörden werfen beim Hanf absichtlich Nebelkerzen
Nun bräuchte es schlicht eine faire, an wissenschaftlichen Standards orientierte Regulierung beim CBD-Öl, doch genau das böte weniger Raum für Willkür und wir haben deshalb immer noch keine klaren Regelungen beim Hanf. Ein Unternehmen, die sich gegen den Mumpitz der Beamten wehren wollte, argumentierte vor Gericht mit dem Verweis auf keinerlei Änderung am Produkt – Hanf bleibt Hanf und CBD wird auch nicht anders in seinen Molekülen strukturiert, nur weil verschiedene Methoden zur Gewinnung zum Einsatz kommen. Zusätzlich würde die verklagte Behörde, ein Landratsamt in Ravensburg, in den freien Verkehr von Waren eingreifen und damit in die Grundrechte von Unternehmern.
Wie zu erwarten entschied das angerufene Verwaltungsgericht Sigmaringen pro Amt und gegen die Bürger und Firmen, wie das im System Merkel zur Grundlage geworden ist für staatliches Handeln. Zwar liege die Verantwortung beim Hersteller zu erklären, ob und wie es sich um ein neuartiges Lebensmittel handle oder eben nicht, doch entscheidend sei die Art und Weise der Produktion!
Unternehmen können demnach noch so sauber und sicher wirtschaften – am Ende kann irgendein Beamter im warmen Sessel ins Blaue hinein entscheiden, ob ihm oder ihr das so passt mit dem Antrag auf Zulassung. Angeblich könnten neue Methoden große Gefahren mit sich bringen, aber viel gefährlicher ist die Unkenntnis oder auch Ignoranz von Gerichten und Ämtern, die ohne Not mal wieder versuchen ein innovatives Gewerbe zu behindern. Bis auf Weiteres müssen die Firmen mit CBD Produkten im Angebot also weiter die zeitaufwendigen, bürokratischen Verfahren zur Novel Food Verordnung durchlaufen und wir empfehlen der Kundschaft, beim Kauf von Cannabidiol auf eine entsprechende Zulassung zu achten.
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