Da werden die Behörden auch bei den Eidgenossen sicher ein bisschen kotzen: Die Hersteller und Verkäufer von CBD in der Schweiz bekommen eine saftige Steuerrückzahlung – mehr als 30 Millionen Franken wurden zu Unrecht einkassiert und nun muss die Zollverwaltung diese Abgaben wieder rausrücken für die Hanfbranche. Möglich wurde dieser Geldsegen durch das hartnäckige Engagement der Cannabis Händler, die klagten über mehrere Jahre gegen die falsch berechnete Steuerlast und weil es in der Schweiz auch noch unabhängige Gerichte gibt, konnte der organisierte Diebstahl durch die Verwaltung gegen jeden einzelnen CBD Shop beendet werden.
CBD-Oel ist kein Tabakersatzprodukt
Eine solche absurde Einstufung nahm die Schweiz nämlich vor, als die nicht berauschenden Produkte mit Cannabidiol in den Handel gelangten – auf Tabak und Co werden 25 % Steuern fällig, dazu noch mal 8 % Mehrwertsteuer. Das Bundesgericht griff durch und erklärte die Besteuerung der Cannabinoide in der Schweiz für verfassungswidrig! Sicher lassen sich CBD Blüten rauchen und eben nicht nur für CBD Tee verwenden, doch als ein dauerhafter Ersatz für Tabak kann das nun wirklich nicht gelten. Also muss die Steuer weg, so die Richter im schönen Lausanne, und wir fragen uns, ob so viel justizielle Ehrlichkeit auch in Deutschland möglich wäre, etwa in der Beseitigung des überholten, gescheiterten, täglich neues Übel produzierende Cannabis Verbot durch das Bundesverfassungsgericht?
Wie reagiert die Eidgenössische Zollverwaltung?
Wenn wir schon in Deutschland sind: Beantragte Hanf Modellprojekte werden abgeschmettert, das CBD Oel in seinem rechtlichen Status absichtlich nicht erklärt, Kiffer und Patienten gelten als Kriminelle – wie frisch und klar klingen dagegen die Berichte aus der Schweiz, wo die betreffende Steuerbehörde nicht lange fackelt nach dem Urteil und umgehend eine Rückzahlung an das Hanf Business ankündigt. Zusammen mit den Vergütungszinsen sind das wohl mehr als 30 Millionen Schweizer Franken und die Produzenten freuen sich darauf, sind aber eben auch happy über die in Zukunft geringere Besteuerung der CBD Angebote im Fachgeschäft.
Einfache Rechnung: Inhaber von Cannabisläden geben an, sie müssten im Schnitt etwas mehr als 28 Franken für das CBD bezahlen im Einkauf, da kämen dann gut 11 Franken Steuern drauf und dann müssen ja noch Strom, Miete, Personal bezahlt werden – zugleich lassen sich das CBD-Liquid und andere Hanfprodukte ja nicht endlos beim Preis gegenüber den Kunden steigen, sonst kauft ja niemand ein. Also schlitterten die mutigen Unternehmer immer nur knapp an der Pleite vorbei und können jetzt die zurückerstatteten Steuern als Gewinn verbuchen.
Möglich ist auch eine Vergütung beim Kunden selbst, die mussten ebenso die hohen Preise entrichten. Bei den Behörden heißt es, das entscheidet der Unternehmer etwa in Form von zukünftigen Rabatten oder CBD Gutscheine – wichtig ist den Steuerämtern ein seriöses Cannabidiol Business in der Schweiz mit transparenten Abgaben und einem zuverlässig-sicheren Produktionsprozess.
Wie läuft der Handel mit CBD Cannabinoiden in der Schweiz?
Eigentlich ganz gut, schließlich ist die Nachfrage bei den Eidgenossen wie überall auf der Welt nach dem wohltuenden CBD Oel sehr hoch. Allerdings gingen auch sehr viele Läden und Händler an den Start, das führte zum üblichen Preisdruck und es gab sogar gefälschtes Cannabidiol oder Attacken gegen Mitbewerber! In Produktionshallen wurde Sabotage betrieben und nicht wenige Firmen machten Pleite, wovon wohl einige Leute dann heute wieder für den Schwarzmarkt Haschisch und Marihuana produzieren dürften. Um hier freilich durchzugreifen und für Ordnung, Übersicht und Kontrolle beim Cannabis zu sorgen, braucht es eine Legalisierung – ob die Schweizer Politik auch aufgrund der für die Ämter ärgerlichen Steuerrückzahlung hier nun eine neue Drogengesetzgebung ins Auge fassen?
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