Die selbsternannte Grande Nation hat beim Thema Cannabinoide bisher fast so wenig zu bieten wie die schnöde Bundesrepublik mit ihrem Bierkult in der Politik, doch glücklicherweise gibt’s Gerichte und damit auch beim Hanf vorerst noch eine Gewaltenteilung. Aktuell findet sich hier eine Entscheidung vom Obersten Gerichtshof, der erklärt CBD für legal in Frankreich und nun können endlich die Unternehmen loslegen, kommen Verbraucher in den Genuss vom nicht berauschenden, therapeutisch vielseitigen Cannabidiol. Rotwein und Froschschenkel helfen eben nur bedingt bei Schmerzen, Depressionen und Entzündungen und die Entscheidung der Justiz war lange überfällig.
Sanofi-Aventis und CBD in Konkurrenz?
Erinnern wir uns kurz an das Impfdesaster in der Europäischen Union. Unter anderem wurde auch zu wenig von den guten Vakzinen bestellt, weil Frankreichs großer Pharmakonzern Sanofi-Aventis großspurig von Impfungen redetet, die nie gekommen sind und zumindest beim CBD aus der Hanfpflanze könnten solche Aktionen ebenfalls für die jahrelange Blockade verantwortlich gewesen sein. Auch in Deutschland mischt sich Politik gerne mit Big Pharma und die Konzerne haben wenig Lust auf Cannabinoide, die als natürliche und gut verträgliche Mittel aus der Natur viel schonender helfen können als die umsatzträchtige chemische Keule.
Wie sonst lässt sich eine Verzögerung erklären, die Franzosen einfach nur aussehen lässt wie erzkatholische Sittenwächter aus Bayern? Cannabidiol ist weltweit auf dem Vormarsch, hilft Millionen Menschen ganz unkompliziert, schafft dazu Jobs, bringt Steuern und im Elysee Palast meint man wohlgemerkt wider alle Wissenschaft darauf verzichten zu können? Ein Schelm wer an Verquickung denkt und immerhin einen ersten wichtigen Schritt hat hier nun der Gerichtshof getan mit der Erlaubnis beim Import von CBD Produkten aus dem EU-Ausland.
Wann eröffnen die ersten CBD Shops?
So richtig geklärt ist das auch wieder nicht, denn die Richter urteilten zwar, dass Cannabidiol importiert werden darf – verwiesen die Frage der Regulierung im Land aber an eine untergeordnete Instanz! Das erinnert uns gleich an Asterix und an den Passierschein A38, wie er im neuen Rundschreiben B65 festgelegt ist. Ein Verkauf von CBD Produkten, die weniger als 0,2% THC enthalten ist grundsätzlich gestattet, doch wie bei uns herrscht eben eine Menge Willkür. Da gibt es einfach so mal Razzien auf Verdacht und natürlich ist die Branche und sind die Konsumenten davon extrem genervt.
Nur Klagen hilft: Das gilt auch bei uns, wo die Behörden ähnliche Spielchen spielen – der Oberste Gerichtshof in Frankreich ist der Ansicht, dass bei Einhaltung aller Regeln die Veräußerung von Cannabidiol erlaubt sein sollte, überlässt die Klärung dem Apparat der Justiz und wir sind gespannt, ob diese kleine Posse noch weitere Haken schlägt. Bis zur endgültigen Auflistung der Regeln müssen CBD Shops bei den Franzosen also weiter im Graubereich wirtschaften. Der Konsum legt übrigens zu, die Leute kaufen gerne Hanftee, CBD Blüten und natürlich CBD-Öl als Klassiker der Anwendungsformen. Warum also bekommen europäische Staaten einfach nicht hin, was die Freunde in Übersee schon lange gestatten und wieso werden Verbraucher auf dem Kontinent hingehalten und haben nur beschränkten Zugang zu einem Heil- und Genussmittel, das durch viele Studien aus höchst effizient und bestens verträglich erforscht ist?
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